Einführung der verpflichtenden Entscheidungslösung
Die FDP Schleswig-Holstein lehnt bei der Organ- und Gewebespende die Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz ab.
Die FDP Schleswig-Holstein spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz aus.
Die Freien Demokraten werden sich auf Bundesebene für eine Änderung des Transplantationsgesetzes und in den Ländern für eine Änderung landesgesetzlicher Regelungen einsetzen, um die Meldebehörden und Bürgerämter zu verpflichten, volljährige Personen insbesondere bei der Beantragung von Ausweisen gem. § 2 Abs. 1 Transplantationsgesetz zu unterrichten und gleichzeitig abzufragen, ob der Antragsteller einer Organ- und Gewebespende zustimmt oder nicht.
Die FDP Schleswig-Holstein fordert, dass das in § 2 Abs. 3 Transplantationsgesetz bereits vorgesehenen elektronischen Organ- und Gewebespenderegister einzurichten ist und die Entscheidungen Für/Gegen/Keine Organspende dort gespeichert werden.